Lebenslauf

1984
geboren in Aidenbach (Landkreis Passau)
2004 – 2010
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg (Schwerpunktbereich Strafrecht)
2010
Erste Juristische Staatsprüfung (mit Prädikat)
2010 – 2012
Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg
2012
Zweite Juristische Staatsprüfung (mit Prädikat)
2012
Zulassung als Rechtsanwalt
seit 2015
Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“

Darf ich mich vorstellen?

Über mich

Mein Name ist Christoph Schönhofer. Seit 2012 betreibe ich als selbstständiger Rechtsanwalt eine Kanzlei in Regensburg. Ich bin auf Strafverteidigung spezialisiert. Meine Nachweise über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung berechtigen mich seit 2015 die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Neben der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Strafgerichten, liegen meine Kernkompetenzen in der strafrechtlichen Revision und der Beratung und Vertretung während der Strafvollstreckung.

Meine Kanzlei betreibe ich in Bürogemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen, die ihre Schwerpunkte im Ausländer- und Asylrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht und Strafrecht haben. Ich bin regional und überregional tätig und berate Sie gerne wahlweise auf Deutsch oder Englisch.

Was kann ich
für Sie tun?

Über meine Arbeit

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Meine Funktion als Strafverteidiger sehe ich darin, als grundsätzlicher Kritiker der Justiz dazu beizutragen, dass es frei von voreiligen Schlüssen bei der Entscheidung und nur als letztes Mittel Verwendung ­findet.

Strafverteidigung

Ein strafrechtliches Verfahren stellt für die Betroffenen einen absoluten Ausnahmezustand dar. Allein die Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft wirken in der Regel belastend. Erst recht gilt das, wenn es zu Wohnungsdurchsuchungen, Sicherstellungen und im schlimmsten Fall zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt. Je früher Sie sich in einer solchen Situation um einen kompetenten und erfahrenen Beistand bemühen, der Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite steht, desto besser.

Als Ihr Verteidiger interessiere ich mich zuerst für Sie als Person. Sie haben eine Geschichte, die Sie zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren macht. Diese Geschichte bildet den Ausgangspunkt, von dem aus ich mit Ihnen gemeinsam ein vernünftiges Verteidigungsziel formulieren kann. Wir können für Ihren Freispruch kämpfen oder eine zu erwartende Verurteilung als Chance verstehen.

In welche Richtung es auch gehen mag, zum Kern meiner Tätigkeit gehört, eine geeignete Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, damit wir dieses Ziel erreichen. Sie erfahren von mir die prozessualen Möglichkeiten, die in Frage kommen, und welche Rechte Sie als Beschuldigter im einem Strafverfahren haben. Ich erkläre Ihnen die unterschiedlichen Wege, die uns zur Verfügung stehen und berate Sie, welches Vorgehen aus meiner professionellen Sicht am meisten Erfolg verspricht. Sie entscheiden dann, welche Richtung Sie einschlagen wollen. Auf den Weg machen wir uns gemeinsam.

Revision in Strafsachen

Eine Verurteilung durch das Strafgericht muss noch nicht das Ende bedeuten. Nach der Berufung, die eine weitere Tatsacheninstanz eröffnet, bietet die Revision in Strafsachen die letzte Möglichkeit, ein strafgerichtliches Urteil auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Die Erfolgsquote einer Revision in Strafsachen ist zwar oft gering. Umso wichtiger ist es, dass Sie frühzeitig Rat von einem Experten einholen.

Die Überprüfung des Urteils in einer Revision kann auf Fehler des Verfahrens und auf sachliche Fehler durch das Gericht gestützt werden. Diese Mängel zu erkennen und in einer zulässigen Revisionsbegründung darzustellen stellt höchste Anforderungen an den Verteidiger im Revisionsverfahren. Dieser Herausforderung stelle ich mich gerne.

Sie erhalten von mir eine fundierte, auf Ihren speziellen Fall abgestimmte Einschätzung zu den möglichen Erfolgsaussichten einer Revision. Ich erkläre Ihnen genau die rechtlichen Vorgaben und erläutere Ihnen, welche Fehler des Verfahrens oder bei der Anwendung des Rechts in Ihrem konkreten Fall eine Revision begründen können.

Strafvollstreckung

Möglicherweise war aller Kampf vergebens und Sie wurden rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Jetzt beginnt die Phase der Strafvollstreckung. Sie erhalten entweder eine Zahlungsaufforderung oder eine Ladung zum Strafantritt.

Auch in der Phase des Strafverfahrens steckt oft noch ungenutztes Verteidigungspotenzial. Zum Beispiel können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren oder versuchen, einen Strafaufschub zu erreichen, damit Sie Ihre Angelegenheiten für die Zeit der Inhaftierung regeln können.
Wenn Sie an einer Suchterkrankung leiden, besteht möglicherweise die Gelegenheit durch das Konzept „Therapie statt Strafe“ eine stationäre Langzeittherapie in die Wege zu leiten.

Ich berate Sie gerne über alle in Frage kommenden Möglichkeiten und unterstütze Sie bei allen notwendigen Schritten.

Haben Sie die Freiheitsstrafe schon angetreten, sollten Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen einer vorzeitigen Haftentlassung erkundigen. Nicht jede Verurteilung zu einer Haftstrafe bedeutet, dass Sie die Strafe bis zum letzten Tag verbüßen müssen. Ich erkläre Ihnen die verschiedenen Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung und erarbeite mit Ihnen eine Strategie, wie Sie möglichst schnell wieder aus dem Strafvollzug entlassen werden können.

Welche Kosten müssen Sie erwarten?

Über mein Honorar

Als Strafverteidiger kann ich Sie zu den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren verteidigen oder eine Vergütungsvereinbarung über mein Honorar mit Ihnen abschließen. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass ich mich als Ihr Pflichtverteidiger bestellen lasse.

Was in Ihrem speziellen Fall die sinnvollste Möglichkeit ist, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch sieht das RVG eine Gebühr von 190 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor. Die Gebühr entfällt, wenn Sie mir das Mandat erteilen.

Bei weiteren Fragen und Terminwünschen rufen Sie bitte an oder schreiben mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Telefon +49 941 46 71 88 99

E-MAIL SCHREIBEN

Wie erreichen
Sie mich?

Kontakt

Christoph Schönhofer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Cranachweg 1
93051 Regensburg

Tel.: +49 941 46 71 88 99
Fax: +49 941 46 27 60 75
E-Mail: mail@ra-schoenhofer.de